Einführung
AIHARA & PARTNERS unterstützt ihre Mandanten bei dem Erwerb, der Verwertung sowie der Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten innerhalb und außerhalb Japans.
Die Kanzlei wurde 1985 unter dem Namen Nagato International Patent Office von Herrn Kanji Nagato gegründet. 2004 führte sie ihre Arbeit als Nagato & Partners fort bis zur Umbenennung in AIHARA & PARTNERS im Oktober 2022. Der Service der Kanzlei entwickelt sich kontinuierlich weiter um die Erwartungen ihrer weltweiten Mandanten zu erfüllen. Besonders im Hinblick auf das rasch foranschreitende technische Umfeld, in dem sich Erfinder und Entwickler heute bewegen, kommunizieren die technisch erfahrenen Patentanwälte und Patentingenieure bei AIHARA & PARTNERS offen und direkt mit ihren Mandanten um Schutzrechte zeitnah zur Erteilung zu führen.
Nebst der Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmustern und Marken, sowie der Durchführung von Patentrecherchen und Freedom-to-Operate Gutachten, liefert AIHARA & PARTNERS Übersetzungen und Patentzeichnungen, welche von technisch erfahrenen Mitarbeitern angefertigt werden. Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst außerdem die Überwachung von Schutzrechten sowie die Verwaltung von Jahresgebühren. Zum Kanzleiteam zählen auch Patentanwälte die als Dozenten tätig sind und regelmäßig zu verschiedenen Themen im gewerblichen Rechtsschutz unterrichten.